Schleifen, die an unterschiedlichen Schleifendetektoren angeschlossen sind, müssen einen Mindestabstand von 2 Meter haben und zudem auf unterschiedlichen Frequenzen arbeiten.
Bei Schleifen, die an einem Doppeldetektor angeschlossen sind, kann der Mindestabstand verringert werden. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass beide Schleifen nicht auf der gleichen Frequenz arbeiten.
Frequenzeinstellungen und Messungen am Schleifendetektor entnehmen Sie dem jeweiligen Datenblatt.
Fest montierte Metallkonstruktionen, wie z.B. Stahlträger, Abflussrinnen oder Stahlarmierungen werden in den automatischen Abgleich des Schleifendetektors einbezogen und haben mit Ausnahme einer verringerten Ansprechempfindlichkeit keinen Einfluss auf die sichere Funktion.
Bewegliche Metallkonstruktionen, wie z.B. Rolltore oder Schwenktore müssen gegenüber der Schleife einen genügend großen Abstand haben (> 1m), um bei Bewegung keine Auslösung des Schleifendetektors zu bewirken.
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